Allgemeine

Geschäftsbedingungen

 AGB`s der Firma Böhm Cars OG, 4911 Tumeltsham, Österreich

Anwendungsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf allen Rechnungen, Kostenvoranschlägen und Aufträgen abgedruckt und im Internet öffentlich kundgemacht. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde daher diese Bedingungen und kann deren Gültigkeit nicht im Nachhinein in Abrede stellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Auftragserteilungen durch Kunden diese Bedingungen weder verändern noch widerrufen können, soweit keine anders lautende Vereinbarung in schriftlicher Form vorliegt.

  1. Auftragserteilung
    1. 1 Der Auftrag ermächtigt die Firma Böhm Cars OG Unteraufträge zu erteilen.
    2. 2 Wünscht der Auftraggeber eine Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages.
    3. 3 Der Auftrag umfasst die Ermächtigung mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten notwendige oder zweckmäßige Probeläufe sowie       Probe- und Überstellungsfahrten – unter Verwendung von Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen – durchzuführen.
  2. Kostenvoranschlag
    1. 1 Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich und haben informativen Charakter. Änderung von Artikel- oder Arbeitszeitpreisen sind ausdrücklich vorbehalten.
  3. Zahlungen
    1. 1 Die Zahlung für erbrachte Arbeiten und verkaufte Waren hat Zug-um-Zug gegen Übergabe zu erfolgen.
    2. 2 Bei Bestellung von nicht auf Lager liegenden Teilen ist ein Angeld (§908 AGB) in Höhe von 50% des Verkaufspreises zu leisten.
    3. 3Ist die Reparatur eines Schadens durch eine Versicherung gedeckt, verpflichtet sich die Firma Böhm Cars OG der Versicherung die die Reparatur betreffenden, nötigen Auskünfte zu geben. Der Kunde haftet trotzdem alleine für die Bezahlung der erbrachten Leistungen.
    4. 4Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen der Firma Böhm Cars OG ist unzulässig, es sei denn die Firma Böhm Cars stimmt einer solchen Aufrechnung schriftlich zu.
    5. 5Allfällige Forderungen, welcher Art auch immer, gegen die Firma Böhm Cars OG dürfen vom Forderungsinhaber nicht, bzw. nur mit ausdrücklicher Zustimmung von der Firma Böhm Cars OG zediert (an Dritte abgetreten, weitergegeben oder verkauft) werden (absolutes Zessionsverbot). Eine Aufrechnung von Ansprüchen Dritter gegen die Firma Böhm Cars OG mit Ansprüchen von Firma Böhm Cars OG gegen diese Dritte ist nicht zulässig.
  4. Abholung/Abstellung von Fahrzeugen
    1. 1Wird ein Fahrzeug oder Ware vom Auftraggeber nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft an diesem Werktag abgeholt, ist die Firma Böhm Cars OG berechtigt, ab dem darauffolgenden Tag für das Abstellen bzw. Lagern eine Gebühr in Höhe von € 3.- pro angefangenen Kalendertag zu verrechnen.
  5. Altteile
    1. 1Die ausgetauschten Ersatzteile oder Altteile sind grundsätzlich Eigentum des Kunden. Sollte sie dieser bei Übergabe des Fahrzeuges nicht definitiv einfordern, so kommt dies einem Verzicht gleich und es können zu einem späteren Zeitpunkt keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. 1Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Böhm Cars OG, die Risiken gehen jedoch unter allen Umständen auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die noch nicht in sein Eigentum übergegangene Sache auf seine Rechnung in Stand zu halten.
  7. Recht auf Zurückbehaltung des Reparaturgegenstandes
  8.  
  9. Behelfsreparaturen
    1. 1Bei behelfsmäßigen Reparaturen, die nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist lediglich mit einer den Umständen entsprechenden, sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.
    2. 2Sollten wider allen Anweisungen vom Auftraggeber mitgebrachte sowie alle anderen, nicht von uns gekauften Teile, montiert worden sein, wird die Firma Böhm Cars OG alle möglicherweise daraus entstehenden Haftungsansprüche zurückweisen.
  10. Gewährleistung und Leistungsbeschreibung
    1. 1Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
    2. 2Nicht-Originalteile haben nicht die Qualität von Originalteilen. Es kann sogar zu Qualitätseinbußen und gegebenenfalls zu Lackschäden kommen. Die Spaltmaße können ebenfalls stark abweichen.
    3. 3Nach Montage von nicht serienmäßigen Originalteilen entspricht ihr Fahrzeug nicht mehr der StVo. Die damit verbundenen Risiken und Konsequenzen, insbesondere auch finanzieller Art, trägt zur Gänze alleine der Auftraggeber. Der Auftraggeber hält die Firma Böhm Cars OG diesbezüglich gänzlich schad- und klaglos.
    4. 4Der als voraussichtlicher Termin für die Fertigstellung der Reparatur oder Lieferung beruht auf einer Schätzung und kann überschritten werden. Aus einer solchen Überschreitung können keine Schadenersatzansprüche bezüglich Ruhen des Fahrzeuges, erwachsenden Verspätungen oder sonstigen Opportunitätskosten abgeleitet werden.
    5. 5Sollten Beanstandungen bezüglich der sachgerechten Durchführung der vereinbarten Arbeiten auftreten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, zuerst mit der Firma Böhm Cars OG in Kontakt zu treten und eine Begutachtung des Mangels zu ermöglichen. Dazu hat der Auftraggeber den Reparaturgegenstand in den Betrieb der Firma Böhm Cars OG zu überstellen. Dies unbedingt bevor weitere Arbeiten an dem Reparaturgegenstand durchgeführt werden. Sollten Ersatzteile abmontiert oder außerhalb der Firma Böhm Cars OG oder von Personen, die nicht der Firma Böhm Cars OG angehören, Arbeiten am Reparaturgegenstand in diesem Zusammenhang durchgeführt worden sein, weist die Firma Böhm Cars OG jede Verantwortung zurück.
    6. 6Für den Fall einer notwendigen Reparatur aufgrund Garantie-oder Gewährleistungsanspruches gegenüber der Firma Böhm Cars OG gilt als vereinbart, dass diese Reparaturen ausschließlich bei Firma Böhm Cars OG durchgeführt werden.
    7. 7Es gilt als vereinbart, dass Garantie – oder Gewährleistungsanspruch nur unter der Voraussetzung bestehen bleibt sofern das Fahrzeug und/oder der Motor regelmäßig bei der Firma Böhm Cars OG gewartet wird.
    8. 8In keinem Fall kann Schadenersatz für Heben oder Schleppen des Fahrzeuges, sowie Ruhen des Fahrzeuges gewährt werden.
  11. Haftung bei Beschädigungen
    1. 1Die Firma Böhm Cars OG übernimmt im Falle der Beschädigung von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen oder Zubehör auf deren Gelände nur die Haftung für fahrlässig zugefügt Beschädigungen durch Mitarbeiter, nicht jedoch für Beschädigungen, die durch Dritte erfolgen. Im Falle von Feuer ersetzt die Firma Böhm Cars OG den Schaden am Fahrzeug sowie an fest eingebauten Zubehörteilen und Geräten nur dann, wenn keine Versicherung des Fahrzeuginhabers den Schaden deckt.
  12. Haftung für Zubehörteile

Die Firma Böhm Cars OG erklärt sich ausschließlich nur für jene Zubehörteile und Wertgegenstände verantwortlich, die am Fahrzeug fix montiert sind. Für im Fahrzeug verbleibende Zubehörteile, Gegenstände, Wertgegenstände, Unterlagen, usw. wird keine Haftung übernommen. Ein Ersatzanspruch ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Diebstahl ist ausgeschlossen, sofern der Diebstahl nicht auf ein schuldhaftes Verhalten der Böhm Cars OG bzw. eines Mitarbeiters zurückzuführen ist.

Erfüllungsort ist Tumeltsham, Ried im Innkreis.

Stand Jänner 2011